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Politik
GEG 2028 Countdown: Warum energetische Sanierung jetzt Sache wird
21. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt ab 2028 Anforderungen, die viele Bestandsobjekte energetisch entwerten werden. Was das für Kapitalanleger heißt.
Was ändert sich konkret
- Ab 2028: Bestandsobjekte mit Baujahr vor 1985 müssen bei Eigentümerwechsel innerhalb von 2 Jahren energetisch nachgerüstet werden
- Ab 2029: Öl- und Gasheizungen dürfen in bestehenden Nichtwohngebäuden nicht mehr neu eingebaut werden
- Ab 2030: Mindest-Energieeffizienzklasse E für vermietete Wohnungen
Was das für den Wiederverkauf heißt
Bestandsobjekte in Klasse F und G werden am Sekundärmarkt spürbar teurer zu verkaufen — der Käufer preist die anstehende Sanierung ein. Konkret: 200–400 €/m² Wertabschlag bei Objekten mit hohem Sanierungsbedarf.
Was Anleger jetzt tun sollten
- Beim Kauf: aktuelle Energieeffizienzklasse prüfen (Ausweis liegt Notarkaufvertrag bei)
- Bei Bestandsobjekten: KfW-40-Reserve-Standard bevorzugen — dann kein Nachrüst-Risiko
- Neubau KfW-40-QNG bleibt langfristig die risikoärmste Konstellation
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