Sonder-AfA §7b: Praxis-Erfahrungen aus 2026
25. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit
Nach 24 Monaten Praxis mit der Sonder-AfA §7b: welche Konstellationen liefern die versprochene Ersparnis — und wo enttäuscht die Realität die Prospekt-Theorie.
Was 2026 wirklich gespart wird
Bei einer 60-m²-Wohnung mit 4.000 €/m² Herstellungskosten (Bemessungsgrundlage) und 42 % Grenzsteuerquote: rund 7.056 € Steuerersparnis pro Jahr in den ersten vier Jahren. In der Beratung sehen wir diese Werte konsistent — sofern die Bemessungsgrundlage korrekt getrennt ist.
Die häufigsten Fallstricke
- Herstellungskosten vs. Kaufpreis: der Bauträger-Kaufpreis enthält Grundstück, Marge und Nebenkosten — nur die reinen Herstellungskosten (oft 60–75 % des Kaufpreises) sind Bemessungsgrundlage
- Bauantrag-Datum falsch dokumentiert: manche Bauträger geben den Bauantrag im Prospekt an, aber tatsächlich ist der spätere Nachtrags-Bauantrag gemeint — nicht förderfähig
- QNG-Plus-Zertifikat: nicht KfW-40 alleine reicht — QNG-Plus ist eigenständige Voraussetzung
Was wir prüfen
In jeder Beratung ziehen wir das Baubeschreibungs-Zertifikat, das QNG-Zertifikat und die Herstellungskosten-Aufstellung des Bauträgers heran. Nur wenn alle drei stimmen, ist die Sonder-AfA belastbar.
Wenn Sie das für Ihre Situation konkret durchrechnen möchten: unser Funnel liefert in unter zwei Minuten eine belastbare Hochrechnung.
Was heißt das für Sie konkret?
Nutzen Sie unseren Funnel für eine kostenfreie Hochrechnung — Einkommen, Ziel und Situation reichen. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden.
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