Beratung durch tecis-Repräsentanten: Was das für Immobilien-Anleger bedeutet
11. September 2026·4 Min. Lesezeit
ziegelsorglos berät als selbstständiger Repräsentant der tecis Finanzdienstleistungen AG. Was das konkret heißt — für Sie als Kunde und für die Qualität der Beratung.
Der rechtliche Rahmen
Claas Muckelmann hat eine Erlaubnis nach § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) sowie § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittlung). Aufsichtsbehörde ist die IHK Nord Westfalen. Diese Erlaubnisse sind nicht selbstverständlich — sie erfordern regelmäßige Weiterbildungen und eine dokumentierte Beratungsdokumentation für jeden Kundenvorgang.
Vergütungsmodell
Bei Vermittlung von Anlageimmobilien erhält der Berater eine Provision vom Bauträger. Der Kunde zahlt keinen zusätzlichen Cent — der Kaufpreis der Wohnung wäre bei Direktkauf beim Bauträger identisch. Diese Transparenz ist Teil jeder Erstberatung.
Was tecis-Repräsentanten nicht dürfen
- Rechtsberatung (die dem Notar/Rechtsanwalt vorbehalten ist)
- Steuerberatung (die dem Steuerberater vorbehalten ist)
- Individuelle Vermögensverwaltung (die einer BaFin-Zulassung bedarf)
Wir informieren über steuerliche Grundprinzipien, verweisen für individuelle Steuersituationen aber ausdrücklich an einen Steuerberater — insbesondere bei komplexen Konstellationen mit mehreren Objekten.
Die praktische Konsequenz
Sie bekommen eine transparente, dokumentierte Beratung mit klar geregelter Haftungsstruktur. Alle Kalkulationen werden schriftlich festgehalten. Bei Rückfragen oder Reklamationen greift die berufsspezifische Vermögensschadenshaftpflicht.
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Was heißt das für Sie konkret?
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